Der Poller behindert sowohl Gewerbetreibende als auch die Anwohner.
Die ersten Bewohner sind bereits ausgezogen, da die Zufahrt zu ihrer Wohnung nur noch zu bestimmten, vorgegeben Zeiten möglich ist. Die einzige Nutznießerin ist die Bezirksvorsteherin. Sie kann jetzt ungestört mit ihrem Fahrrad durch das Viertel fahren.